Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner
Der Vertrag kommt zwischen dem Teilnehmer und dem Ausbildungszentrum für Logistik und Verkehr GmbH (im folgenden ALV) zustande.
2. Anmeldung und Vertragsschluss bei Veranstaltungen
Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Bestellers und durch die Übersendung einer Rechnung oder Anmeldebestätigung durch uns zustande.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern nach § 13 BGB steht nach Maßgabe der folgenden Hinweise ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB – InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB- InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an:
Ausbildungszentrum für Logistik und Verkehr GmbH, Johannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
Tel. 0 45 32 / 2 88 60 0, Fax 0 45 32 / 2 88 60 17, Email: info@alv-nord.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
4. Rücktrittsrecht, Kündigung
Bei Rücktritt bis zu einer Woche vor Lehrgangsbeginn und bei Nichtantritt ist 1/3 der Lehrgangsgebühr zu entrichten. Bei einer Kündigung nach Lehrgangsantritt ist die gesamte Lehrgangsgebühr zu entrichten. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund wird für jeden angefangenen Monat 1/5 der Lehrgangsgebühr berechnet. Hier entscheidet das ALV im Einzelfall. Bei Teilnehmerinnen / Teilnehmern nach dem SGB III gelten die jeweiligen Kündigungsbedingungen der Bundesagentur für Arbeit. Bei Lehrgängen im Rahmen von Verbundausbildungen gelten die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.
5. Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen
Das Ausbildungszentrum für Logistik und Verkehr GmbH hat das Recht, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte/Gebühren werden in diesem Falle erstattet. Die Unterrichtstermine der Lehrgänge werden im jeweiligen Stundenplan bekannt gegeben. Bei Ausfall von Seminarteilen können neben den regulären Unterrichtszeiten Nachholtermine an anderen unterrichtsfreien Tagen anberaumt werden. Das ALV behält sich vor, den Unterricht teilweise oder ganz an anderer Stelle durchzuführen. Etwaige hieraus resultierende Ersatzansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.
6. Vertragsinhalt bei Fahrlehrerlehrgang Klasse BE und Ergänzungslehrgängen A, CE, DE
In den Lehrgangsgebühren ist die praktische Ausbildung gemäß des Rahmenplanes zu § 2 Abs. 1 FahrlG enthalten. Das Schulungsfahrzeug für die Klasse A muss von dem Lehrgangsteilnehmer gestellt werden. Dieses kann gegebenenfalls von der Ausbildungsstätte gemietet werden. Nicht enthalten sind Lehrmittel, Fachbücher, Gesetzestexte, und Prüfgebühren.
7. Lehrgangskosten, Zahlungsweise
Die Lehrgangsgebühren sind zu Beginn des Lehrgangs zu entrichten. Anfallende Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden und sind je nach Lehrgang in den Lehrgangsgebühren enthalten oder zusätzlich zu entrichten.
Abweichende Fälligkeitstermine müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. Sofern ein Kostenträger vorhanden ist, überweist er die Rechnungsbeträge auf der Grundlage einer Abtretungserklärung, bei der Agentur für Arbeit als Kostenträger aufgrund einer Zusatzerklärung bei Direktzahlung, unmittelbar an das ALV.
8. Haftung
Die Haftung des ALV mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des ALV, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.