Es herrscht Kraftfahrer*in Mangel in Deutschland!
Jedes Jahr werden ca. 15.000 Kraftfahrer*innen weniger ausgebildet, als der Markt verlangt! Die Bundesregierung schätzt, dass sich der LKW-Verkehr auf Deutschlands Autobahnen bis 2030 noch einmal um ca. 50 % erhöhen wird!
Für den Kraftfahrer bieten sich vielfache Fortbildungsmöglichkeiten, die nachfolgend dargestellt sind:
Hintergrundinformation Berufskraftfahrerqualifikation
Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003
Das müssen Bus- und Lkw-Fahrer*innen wissen
Seit dem 10.09.2009 müssen alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen oder gewerblichen Personenverkehr auf Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Fahrer die heute eine Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E/C/CE/ D1/D1E/D/DE erwerben wollen, müssen vor dem gewerblichen Einsatz zunächst eine Grundqualifikation mit abschließender IHK-Prüfung erwerben.
Für alle Kraftfahrer*innen im Güter- oder Werkverkehr gilt eine Weiterbildungsverpflichtung!
Die Weiterbildung ist alle fünf Jahre zu wiederholen und umfasst mindestens 35 Zeitstunden. Eine Aufteilung in fünf Blöcke zu je 7 Stunden ist möglich und erlaubt somit eine Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre.
Im Regelfall müssen die ersten 35 Stunden Weiterbildung bis zum 09.09.2014 abgeschlossen sein. Bei Busfahrern*innen sogar bereits am 09.09.2013.
Der Gesetzgeber hat jedoch Übergangsfristen eingeräumt. Die Weiterbildung kann zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden. Der optimale Zeitpunkt hängt immer vom Termin der nächsten Führerscheinverlängerung ab. Hier kann man Kosten sparen! Lassen Sie sich von uns beraten, wir ermitteln den für Sie kostengünstigsten Zeitraum für die Weiterbildung und informieren Sie über die staatlichen Fördermittel, die für diesen Zweck bereitgestellt sind.