Fahrlehrer*in Klasse BE
Sie haben Freude am Umgang mit Menschen? Sie verfügen über einen großen Erfahrungsschatz und wollen Ihn mit anderen teilen? Sie haben Spaß daran, anderen etwas beizubringen? Sie möchten die Möglichkeit nutzen, relativ schnell in die Selbstständigkeit zu wechseln? Dann ist der Beruf des Fahrlehrers das Richtige für Sie. Die Fahrausbildung ist in der Bundesrepublik ausschließlich in professioneller Hand und die Fahrlehrerausbildung unterliegt einer Reihe von gesetzlichen Vorschriften. Der Einstieg in den Fahrlehrerberuf erfolgt immer über den Grundlehrgang Klasse BE. Erst im Anschluss können die weiteren Fahrlehrerlaubnisklassen erworben werden.
Inhalt und Dauer der Ausbildung
Ausbildung zum*r Fahrlehrer*in Klasse BE. Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens 12 Monate, aufgeteilt in eine ca. 8 Monate dauernde theoretische Ausbildung in unserer Fahrlehrerfachschule und ein viermonatiges Lehrpraktikum in einer selbst gewählten Ausbildungsfahrschule. Die Ausbildungsinhalte gliedern sich nach dem Rahmenlehrplan der Fahrlehrerausbildungsordnung:
- Sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen
- Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre
- Verkehrspädagogik und Didaktik, praktische Unterrichtsübungen
- Allgemeine Rechtskunde Verkehrsrecht, Fahrlehrerrecht, Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
- Fahrzeugtechnik, Umweltschutz und energiesparendes Fahren
Die Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE beinhaltet immer eine zweite Hospitation in Form eines viermonatigen Lehrpraktikums in einer Ausbildungsfahrschule und schließt mit einer Unterrichtsprobe in Theorie und Praxis ab. Die Ausbildung in der Ausbildungsstätte wird durch zwei Hospitations- und Praktikumsphasen unterbrochen. Somit ist Verknüpfung zur realen Berufswelt des Fahrlehrers gewährleistet. Zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung und zur Überbrückung der Wartezeit auf die Prüfungen bieten wir unseren angehenden Fahrlehrern im Anschluss an den Lehrgang ein kostenfreies gezieltes Training in Form von Prüfungssimulationen, offenen Fragestunden und schriftlichen Befragungen an. Nach Abschluss der Grundfahrlehrerlaubnisklasse BE kann eine weitere Qualifikation in den Fahrlehrerlaubnisklasse A, CE und DE erfolgen.
Ablauf der Fahrlehrerausbildung (ab 2023)
Förderung
Alle Ausbildungsabschnitte sind förderfähig im Rahmen von Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, MeisterBaföG und durch die Sozialversicherungsträger.
Fahrlehrerlehrgang Klasse B/BE
Die Ausbildungsinhalte gliedern sich nach dem Rahmenlehrplan der Fahrlehrerausbildungsordnung: · Sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen · Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre · Verkehrspädagogik und Didaktik, praktische Unterrichtsübungen · Allgemeine Rechtskunde Verkehrsrecht, Fahrlehrerrecht, Ausbildungs- u. Prüfungsvorschriften · Fahrzeugtechnik, Umweltschutz und energiesparendes Fahren
Ort | Johannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide |
Kosten | 13.999 € |
Kursnummer | Datum | Zeit | Freie Plätze | ||
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FLBE2501 | 20.01.2025 | 08:45 - 16:00 | 0/20 | Informationen | Ausgebucht |
FLBE2506 | 23.06.2025 | 08:45 - 16:00 | 7/20 | Informationen | Buchung |
Reflexionstage zum Fahrlehrerlehrgang Klasse BE
Reflexionstage für Fahrlehreranwärter Klasse BE im 2. Monat der praktischen Ausbildung
Ort | Johannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide |
Kosten | 200,00€ (2-tägig) |
Kursnummer | Datum | Zeit | Freie Plätze |
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Reflexionswoche zum Fahrlehrerlehrgang Klasse BE
Reflexionswoche für Fahrlehreranwärter Klasse BE im 4. Monat der praktischen Ausbildung
Ort | Johannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide |
Kosten | 500,00€ (5-tägig) |
Kursnummer | Datum | Zeit | Freie Plätze |
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Voraussetzungen:
Wenn Sie eine Ausbildung zur Fahrlehrer*in absolvieren möchten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein, um den Fahrlehrerschein ausgehändigt zu bekommen
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Abitur haben
- Sie müssen seit 3 Jahren im Besitz des Führerscheines der Kl. B sein und bis zur 1. Prüfung im Besitz der Klasse BE
- geistig und körperlich geeignet sein
- Gegen Sie dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
- Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis beim zuständigen Straßenverkehrsamt stellen.
- Sie müssen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Die Inhalte der Ausbildung in der Ausbildungsstätte umfassen:
Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte in den 6 Kompetenzbereichen
- „Verkehrsverhalten“
- „Recht“
- „Technik“
- „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“
- „Erziehen“
- „Beurteilen“
- im Anschluss bieten wir einen Workshop „Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Fahrlehrerprüfung“ an