Fahrschulbetriebswirtschaft gem. §18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG

Eine Fahrschulerlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Bewerber u.a. an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat.

Fahrschulbetriebswirtschaft ist für den Inhaber der Fahrschulerlaubnis oder den verantwortlichen Leiter ein wesentlicher Faktor, um eine Fahrschule wirtschaftlich erfolgreich zu führen und somit eine qualifizierte Fahrschülerausbildung sicherzustellen. Mit der Ausbildung des fahrschulbetriebswirtschaftlichen Wissens, das inhaltlich auf die Belange von Inhabern einer Fahrschule abgestimmt ist, wird die marktwirtschaftliche Stellung der Unternehmen gefestigt. Dies sichert mittelbar die Qualität der Ausbildung und erhöht somit die Verkehrssicherheit.

Inhalt der Ausbildung

Vertragsrecht
Betriebswirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialversicherungsrecht
Versicherungsrecht
Unternehmensberatung
Management
Fahrschulwesen
Steuerrecht
Marketing
Mitarbeiterführung
Medieneinsatz
Wettbewerbsrecht

Teilnehmerkreis

Fahrlehrer mind. Klasse BE

Zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer

Wunsch sich Selbstständig zu machen

Dauer

70 Stunden (zwei Wochen)

Förderung

Fördermöglichkeiten durch den BFD und Weiterbildungsprämie

Fahrschulbetriebswirtschaft

Das betriebswirtschaftliche Seminar für Fahrlehrer bietet eine praxisnahe Vorbereitung auf die Selbständigkeit. Sie erwerben fundierte Erkenntnisse auf den Gebieten des Arbeits-, Steuer- und Wettbewerbsrechts, um nur einige Themen zu nennen. Möglichkeiten der Arbeit mit EDV sowie Grundsätze der kaufmännischen Buchführung und Kalkulation werden aufgezeigt.

OrtJohannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
Kosten1299,00 €
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
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