EU-Busfahrer mit Fahrerlaubnis Klasse D |
Ob im öffentlichen Nahverkehr, an Schulen oder in der Tourismusbranche, Busfahrer tragen die Verantwortung für viele Personen. Auf Grund dieser hohen Verantwortung, müssen sie natürlich auch über besondere Fähigkeiten verfügen. Der Umgang mit den Fahrgästen gehört ebenso zu Ihren Kernaufgaben wie der sichere Umgang mit dem Fahrzeug. Zusätzlich zu der Fahrerlaubnisausbildung ist häufig auch, je nach Fahrerlaubnisvorbesitz, eine weitere Qualifikation im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes notwendig. Die Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E (Omnibus) wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Zugangsvoraussetzungen
- Besitz der Fahrerlaubnis B (oder „alte“ Klasse 3) seit mindestens 2 Jahren
- Spaß am Umgang mit Menschen
- Mindestalter 24 Jahre bzw. 23 Jahre bei Erwerb der Beschl. Grundqualifikation
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Inhalt und Dauer der Führerscheinausbildung
Sie erwerben die Fahrerlaubnis Klasse D. Die Ausbildungsinhalte gliedern sich nach dem Rahmenlehrplan der Fahrschülerausbildungsordnung:
- Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen
- Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
- Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
- Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung
- Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren
- Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
- Umgang mit Fahrgästen
- Routen- und Linienplanung
- Perfektionstraining
Die Ausbildungsdauer zum Erwerb der Fahrerlaubnis beträgt 7 Wochen und wird in der Regel noch um die einwöchige (Umsteiger Güterverkehr) bzw. fünfwöchige (ohne Vorkenntnisse) Fortbildung im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ergänzt.
Übersicht der aktuellen Seminare
Führerscheinausbildung Klasse D, auch mit berufsbegleitenden Modulen (Förderung durch Kostenträger möglich)
Das Ausbildungsangebot beinhaltet die Führerscheinausbildung gemäß Fahrschülerausbildungsordnung. Die Ausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Kraftfahrer im Güterverkehr. Eine Kombination mit unseren berufsspezifischen Zusatzangeboten wie z.B. beschleunigte Grundqualifikation, Perfektionstraining Omnibus oder eine Ausbildung im Rahmen der Teilqualifikation 3 „Personen befördern“ ist möglich
Ort | Hans-Böckler-Ring 23b, 22851 Norderstedt |
Kosten | Auf Anfrage, abhängig von der gewünschten Kombination € |
Kursnummer | Datum | Zeit | Freie Plätze |
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Alternativ kann auch die
Teilqualifikation 3 „Personen befördern“
erworben werden. Hier erwerben Sie in einem kompakten 21-wöchigen Lehrgang, inklusive eines 6-wöchigen Praktikums, Kenntnisse und Fähigkeiten, um einen Kraftomnibus eigenständig im internationalen Reise – und Linienverkehr führen zu können. Die Inhalte entsprechen den Ausbildungsanforderungen der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer und bilden eine Teilqualifikation zum Berufsabschluss des Berufskraftfahrers im Personenverkehr ab.
Seminarinhalte:
– Anforderungen an den Busfahrer (m/w/d), Erste-Hilfe-Lehrgang
– Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D
– Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG
– Perfektionierung (Fahrtechnik, Fahrtraining)
– Rechtsvorschriften im Straßenverkehr, Unfallschutz
– Fachkunde Personenverkehr (nationale und internationale Vorschriften)
– Beförderungsvorbereitung, Routenplanung und Abrechnung, Beförderungspapiere
– Grundlagen der Fahrphysik
– Fahrzeugtechnik, Abfahrtskontrolle und Wartungsarbeiten
– Grundlagen Reiseleitertätigkeiten
– Kundenumgang
– Praktikum in Busunternehmen (ca. 6 Wochen)
– Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (optional: Kompetenzfeststellung durch die IHK)
Abschluss
- Führerschein Klasse D
- IHK-Abschluss der beschleunigten Grundqualifikation
- IHK-Abschlussbescheinigung für Kompetenzfeststellung
Förderung
Alle Ausbildungsabschnitte sind förderfähig im Rahmen von Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und durch die Sozialversicherungsträger.
Übersicht der aktuellen Seminare
berufliche Teilqualifikation 3 – Personen befördern
Hier erwerben Sie in einem kompakten 21-wöchigen Lehrgang, inklusive eines 6-wöchigen Praktikums, Kenntnisse und Fähigkeiten, um einen Kraftomnibus eigenständig im internationalen Reise – und Linienverkehr führen zu können. Die Inhalte entsprechen den Ausbildungsanforderungen der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer und bilden eine Teilqualifikation zum Berufsabschluss des Berufskraftfahrers im Personenverkehr ab.
Ort | Hans-Böckler-Ring 23b, 22851 Norderstedt |
Kosten | 13.938,00 |
Kursnummer | Datum | Zeit | Freie Plätze |
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Welche Prüfungen muss ich machen?
Theorieprüfung ist abzulegen
- Fragebogen mit 40 Fragen
ab 11) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
- Dauer mindestens 75 Minuten
- Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Fahren auf Autobahn und Kraftfahrstraße
Unterlagen und Nachweise,
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiges Ausweisdokument
Wissenswertes
Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.