Der § 53 (1) FahrlG  fordert von jedem Fahrlehrer innerhalb von vier Jahren die Teilnahme an einem dreitägigen Fortbildungsseminar. Die Aufteilung in einzelne Tage ist möglich, allerdings muss der Fahrlehrer dann insgesamt vier Tage Fortbildung nachweisen.

Inhalt der Fortbildung:

  • neues aus der StVO
  • Neues aus dem Fahrerlaubnisrecht
  • alternative Antriebstechnologien
  • Ausbildungsschwerpunkte in der Fahrerlaubnisausbildung
  • Fahrschulen im Wettbewerb
  • Einsatz von Unterrichtsmedien

Ein großer Schwerpunkt jeder Fortbildung in unserem Haus, ist der fahrpraktische Teil, mit vielen Möglichkeiten unterschiedlichste Fahrzeuge und Unterrichtsmedien auszutesten.

Ein Hinweis für Ausbildungsfahrlehrer und Seminarleiter:

Nutzen Sie auch unsere eintägigen Fortbildungsveranstaltungen mit den Schwerpunkten Pädagogik, Technik und Recht. Bitte bedenken Sie, dass Sie von der neuen Bonusregelung in der Fahrlehrerfortbildung nur Gebrauch machen können, wenn Sie mit einer eintägigen Fortbildung beginnen.

53 (1)

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