Lehrgang zum Ausbildungsfahrlehrer gemäß §16 FahrlG

Die Gewinnung des eigenen Nachwuchses gestaltet sich zunehmend schwieriger. Die Nachfrage nach guten und zuverlässigen Fahrlehrern ist in den vergangenen Monaten stetig gestiegen. Der Markt gibt kaum noch adäquates Personal her. Die Möglichkeit sich den eigenen Nachwuchs selber auszubilden und ihn an den eigenen Betrieb, mit all seinen Gepflogenheiten, heranzuführen gewinnt unter den Fahrschulen eine zunehmend größere Attraktivität. Voraussetzung hierfür ist die Ausbildung zum Ausbildungsfahrlehrer gem. 16 FahrlG.

Voraussetzungen für den Ausbildungsfahrlehrer:

  • seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE ist und
  • innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar

Eine Ausbildungsfahrschule darf nur betrieben werden, wenn der Inhaber oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellte Person:

  • seit mindestens zwei Jahren die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis nach § 16 Abs. 1 Satz 1 besitzt oder
  • die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzt und seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrschulerlaubnis ist.
  • Ein angestellter Fahrlehrer kann Ausbildungsfahrlehrer werden, wenn er 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre) nachweisen kann, der Inhaber der Fahrschule bzw. verantwortliche Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung hat und er an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen hat.

Ausbildungsfahrlehrer Einweisungslehrgang

Berichtsheft, Ausbildungsschwerpunkte, Ausbildungsvergütung, usw.

OrtJohannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
Kosten649,00 €
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
AusFahr/250217.02.202509:00 - 16:1510/16Buchung
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Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer

Der Gesetzgeber schreibt für alle Ausbildungsfahrlehrer eine eintägige Fortbildung in einem Vier-Jahres-Zeitraum vor. Ausbildungsfahrlehrer die bereits vor dem 01.01.2018 Fahrlehrer(-innen) in der zweiten Ausbildungsphase begleitet haben müssen eine erste Fortbildung bis zum 31.12.2019 abgeschlossen haben. In dem Fortbildungslehrgang nach § 53 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes für Ausbildungsfahrlehrer beschäftigen wir uns mit folgenden Inhalten:

  • Weiterentwicklung des Fahrlehrerrechts,
  • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts,
  • Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung der Qualitätskriterien guter Ausbildung,
  • Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung des beruflichen Erlebens und Verhaltens und
  • Verfahren und Methoden zur Rückmeldung und Beratung.

OrtJohannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
Kosten155,00 €
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
Fobi AusbFL/311.10.202509:00 - 16:1516/16Buchung
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