Fahrschulbetriebswirtschaft gem. §18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG
Eine Fahrschulerlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Bewerber u.a. an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat.
Fahrschulbetriebswirtschaft ist für den Inhaber der Fahrschulerlaubnis oder den verantwortlichen Leiter ein wesentlicher Faktor, um eine Fahrschule wirtschaftlich erfolgreich zu führen und somit eine qualifizierte Fahrschülerausbildung sicherzustellen. Mit der Ausbildung des fahrschulbetriebswirtschaftlichen Wissens, das inhaltlich auf die Belange von Inhabern einer Fahrschule abgestimmt ist, wird die marktwirtschaftliche Stellung der Unternehmen gefestigt. Dies sichert mittelbar die Qualität der Ausbildung und erhöht somit die Verkehrssicherheit.
Inhalt der Ausbildung
Vertragsrecht Betriebswirtschaft Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht Versicherungsrecht Unternehmensberatung | Management Fahrschulwesen Steuerrecht Marketing Mitarbeiterführung Medieneinsatz Wettbewerbsrecht |
Teilnehmerkreis
Fahrlehrer mind. Klasse BE
Zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
Wunsch sich Selbstständig zu machen
Dauer
70 Stunden (zwei Wochen)
Förderung
Fördermöglichkeiten durch den BFD und Weiterbildungsprämie
Fahrschulbetriebswirtschaft
Das betriebswirtschaftliche Seminar für Fahrlehrer bietet eine praxisnahe Vorbereitung auf die Selbständigkeit. Sie erwerben fundierte Erkenntnisse auf den Gebieten des Arbeits-, Steuer- und Wettbewerbsrechts, um nur einige Themen zu nennen. Möglichkeiten der Arbeit mit EDV sowie Grundsätze der kaufmännischen Buchführung und Kalkulation werden aufgezeigt.
Ort | Johannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide |
Kosten | 1299,00 € |
Kursnummer | Datum | Zeit | Freie Plätze |
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