Moderatorenausbildung ASF

Die Durchführung von Seminaren nach § 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe – ASF-Seminar erfordert eine Seminarerlaubnis. Eine Voraussetzung zur Erlangung dieser Seminarerlaubnis ist die Teilnahme an einem Grundkurs und die zusätzliche Teilnahme an einem programmspezifischen Aufbaukurs.

Inhalt der Ausbildung

Im Seminarleiter Grundkurs werden allgemeine Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt, die für die erfolgreiche Gestaltung eines Seminars benötigt werden.

Bei dem Seminarleiter ASF-Aufbaukurs handelt es sich um den programmspezifischen Teil, der erforderlich ist, um Seminare nach § 2a StVG (Fahrerlaubnis auf Probe) durchführen zu dürfen.

Voraussetzungen:

Eine Seminarerlaubnis Aufbauseminar wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer

  • die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt
  • innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt hat,
  • im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist und
  • innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hat, der
    a) einen viertägigen Grundkursus und
    b) einen viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Straßenverkehrsgesetz besteht, umfasst

Fortbildung für Inhaber der Seminarerlaubnis “ASF”

Alle Moderatoren haben alle zwei Jahre an jeweils einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Durchführung für das Seminar vermittelt werden. Auch der Erfahrungsaustausch unter den Seminarerlaubnisinhabern sollte hier nicht zu kurz kommen.

Fortbildung für Inhaber der Seminarerlaubnis “FES”

Alle Moderatoren haben alle zwei Jahre an jeweils einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Durchführung für das Seminar vermittelt werden. Auch der Erfahrungsaustausch unter den Seminarerlaubnisinhabern sollte hier nicht zu kurz kommen.

Förderungsmöglichkeiten

Fördermöglichkeiten durch den BFD und Weiterbildungsprämie

Moderatorenausbildung ASF

Wer Seminare nach §§ 2a und 4a StVG durchführen will, benötigt die Grundeinweisung und die jeweiligen fachspezifischen Einweisungen. Die Grundeinweisung erfolgt durch einen 4tägigen Einweisungslehrgang mit dem Themenschwerpunkten Pädagogik und Einführung in die Moderationsmethodik. Die Grundeinweisung dient als Basis für die weiterführenden Einweisungen in die programspezifischen Inhalte ASF und FES.

OrtJohannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
Kostenjeweils 525,00 €
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
Programmeinweisung ASF02.12.202409:00 - 16:150/16Ausgebucht
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Moderatorenausbildung ASF 2025

Wer Seminare nach §§ 2a und 4a StVG durchführen will, benötigt die Grundeinweisung und die jeweiligen fachspezifischen Einweisungen. Die Grundeinweisung erfolgt durch einen 4tägigen Einweisungslehrgang mit dem Themenschwerpunkten Pädagogik und Einführung in die Moderationsmethodik. Die Grundeinweisung dient als Basis für die weiterführenden Einweisungen in die programspezifischen Inhalte ASF und FES.

OrtJohannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
Kostenjeweils 550,00 €
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
Grundeinweisung ASF/FES27.01.202509:00 - 16:1516/16Buchung
Programmeinweisung ASF24.02.202509:00 - 16:1515/16Buchung
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Fortbildung ASF §53 (2) FahrlG

Inhaber einer Seminarerlaubnis unterliegen nach §53(2) FahrlG zweijährlich einer eintägigen Fortbildungsverpflichtung. Nach neuer Regelung muss die Fortbildung für Inhaber einer Seminarerlaubnis ASF muss bis zum Ende des jeweiligen Ablaufjahres erfolgen.

OrtJohannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
Kosten145,00 €
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
FB ASF23.11.202409:00 - 16:150/16Ausgebucht
FB ASF (Zusatzfortbildung auf Grund hoher Nachfrage)23.11.202409:00 - 16:1511/16Buchung
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Moderatorenausbildung FES

Wer die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars im Sinne des § 4a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes durchführt, bedarf der Erlaubnis (Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik).

(2) 1Die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer

  • mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt,

  • innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt hat,

  • im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist und

  • innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hat, der

    • einen viertägigen verkehrspädagogischen Grundkurs,

    • einen viertägigen Kurs zur inhaltlichen Gestaltung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars,

    • die Hospitation einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars und

    • eine eigenständige, durch die Lehrgangsleitung beaufsichtigte Durchführung einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars

    umfasst.

OrtJohannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
Kostenjeweils 550,00 € (zzgl. Kosten für die Hospitation einer verkehrspädagogischen Maßnahme)
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
FES250324.03.202509:00 - 16:150/6Ausgebucht
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Fortbildung FES §53 (2) FahrlG

Inhaber einer Seminarerlaubnis unterliegen nach §53(2) FahrlG zweijährlich einer eintägigen Fortbildungsverpflichtung. Nach neuer Regelung muss die Fortbildung für Inhaber einer Seminarerlaubnis FES muss bis zum Ende des jeweiligen Ablaufjahres erfolgen.

OrtJohannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
Kosten155,00 €
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
FB FES25.10.202509:00 - 16:1516/16Buchung
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