Baustellenabsicherung
Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß RSA und ZTV-SA
Seit dem 1. Januar 2001 gilt das “Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen – MVAS 99” und verbunden damit verschärfte Anforderungen an die Vergabe von Bauleistungen. Es werden in der Regel namentlich benannte Verantwortliche einer entsprechenden Qualifikation nach RSA verlangt. Dieser Nachweis kann nur noch durch den Besuch von Schulungsveranstaltungen geführt werden. Ohne Qualifikationsnachweis können Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für die anderen im MVAS genannten Beteiligten wird eine Schulung vom BMVBS empfohlen.
Inhalt der eintägigen Schulung für Baustellen auf Bundes und Landstraße:
- Rechtsgrundlagen (StVO mit VwV, RSA, ZTV-SA)
- Verkehrssicherungspflicht
- Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verkehrszeichen – Anbringung und Aufstellung
- Verkehrseinrichtungen
- Beleuchtungen
- Leitmale und bauliche Leitelement
- Warnposten
- Verkehrsführung
- Graben- und Baugrubenverbau
- Kontrolle und Wartung
- Nutzung von Regelplänen nach RSA
- Arbeitsschutz/Umweltschutz
Bei zweitägigen Veranstaltungen erweitert um die Themen Bundesautobahn:
- Sicherung von Arbeitsstellen an Autobahnen
- Anwendung der Regelpläne für BAB
- Markierungen
- Transportable Schutzeinrichtungen
- Vertiefung der Kenntnisse anhand ausgewählter Probleme
Förderung durch:
Weiterbildungsgutschein für Schleswig-Holstein