Gefahrgutausbildung

Fahrzeugführer*innen, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 ADR im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Geregelt wird der Transport von Gefahrgut durch die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnengewässer (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR; Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route). Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und die Prüfungen bestanden hat.

Der ADR-Schein ist grundsätzlich 5 Jahre lang gültig. Sollte die Berechtigung darüber hinaus benötigt werden, muss im 5. Jahr eine Auffrischung erfolgen.

Inhalt und Dauer der Ausbildung

Unsere Ausbildung erfolgt nach den neuen Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnengewässer (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

Basiskurs:
Die Inhalte richten sich nach 8.2.2.3.2 ADR. Für die Beförderung gefährlicher Güter geltende allgemeine Vorschriften:

  • Informationen über den Schutz der Umwelt durch die Überwachung der Beförderung von Abfällen
  • Informationen über verschiedene Gefahrenarten
  • Verhalten nach einem Unfall

Aufbaukurs Tank:
Die Inhalte richten sich nach 8.2.2.3.3 ADR. Fahrverhalten der Fahrzeuge einschließlich der Bewegungen der Ladung; besondere Vorschriften hinsichtlich der Fahrzeuge; allgemeine theoretische Kenntnisse über die verschiedenen Befüllungs- und Entleerungssysteme; besondere zusätzliche Vorschriften für die Verwendung dieser Fahrzeuge (Zulassungsbescheinigungen, Zulassungskennzeichen)
Die Dauer der Ausbildung für den Basiskurs beträgt 2,5 Tage, der Aufbaukurs Tank beträgt 1,5 Tage. Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eine ADR-Bescheinigung nach Kap. 8.2 ADR.

Förderung

Alle Ausbildungsabschnitte sind förderfähig im Rahmen von Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und durch die Sozialversicherungsträger.

Inhalte:

Die Seminare haben den folgenden Inhalt:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
  • Schriftliche Prüfung

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ADR-Basiskurs Stück und Schüttgut

Güterkraftverkehrsunternehmer, die sich auf Gefahrguttransporte spezialisiert haben oder allgemein als Transporteure Gefahrgut befördern, müssen entsprechend qualifizierte Fahrer einsetzen, die im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind.

OrtJohannes-Gutenberg-Straße 1, 22941 Bargteheide
Kosten330,00 € inkl. Seminarunterlage exkl. Prüfungsgebühren ca. 70 €
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
ADR Basis 250203.02.202508:00 - 16:0025/25Buchung
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ADR-Tankkurs

OrtJohannes-Gutenberg-Straße 1, 22941 Bargteheide
Kosten220,00 € inkl. Seminarunterlage exkl. Prüfungsgebühren ca. 70 €
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
ADR-TK 250205.02.202508:00 - 16:0025/25Buchung
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Auffrischung ADR

OrtJohannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
Kosten290,00€ inkl. Lehrmittel exkl. IHK-Prüfungsgebühren ca. 70€
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
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